Dammbruch: Neue Regel erleichtert Menschen mit Behinderung das Golfspiel
„Ein Wendepunkt im Golf“, so bewertet Dr. Tony Bennet, der Präsident der EDGA (European Disabled Golf Association), die Aufnahme einer neuen Golfregel für Menschen mit besonderem Förderbedarf in den neuen, internationalen Regelkatalog. Der Europäische Golfverband für Menschen mit Behinderung „applaudiert der R&A und der USGA für ihre weitsichtige Entscheidung, die eine starke Botschaft sendet, dass Golf für alle ist“, so Bennet gegenüber 123golfsport.
Zu Beginn des Jahres 2023 traten mehrere Anpassungen des Golfregelwerks in Kraft, die das Spielen erleichtern sollen. Eine genaue Erklärung aller neuen Regeln folgt in einem späteren Beitrag auf diesem Magazin. Die neu geschaffene Regel 25 betrifft Golfer:innen mit Behinderungen. Sie soll diesen Spieler:innen die Teilnahme an allen Turnieren ermöglichen, um sich mit anderen Golfer:innen messen zu können.
„Die wachsende Popularität des Golfsports ist für uns ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung und die Modernisierung der Regeln zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit ist eindeutig ein großer Schritt in die richtige Richtung“, sagt Thomas Pagel, Chief Governance Officer der USGA in einer Stellungnahme auf der Website der R&A. „Diese jüngste Entwicklung ist besonders wichtig für die Gemeinschaft der Golfer mit Behinderungen und wir hoffen, dass sie mehr Menschen dazu ermutigen wird, das Spiel zu spielen und zu genießen.“
Bislang lagen Erleichterungen für Spieler:innen mit Einschränkungen im Ermessen der Spielleitungen der ausgetragenen Turniere. Hierfür hatten die Regelwächter von R&A und USGA bereits Empfehlungen formuliert, die ganz oder teilweise Anwendung finden konnten. Mit der Neufassung des Regelwerkes zum 01.01.2023 wurden aus diesen Vorschlägen verpflichtende Bestimmungen.
Die in sechs Unterkapiteln zusammengefassten Vorgaben beziehen sich ausschließlich auf Spieler:innen mit folgenden Behinderungen: Blindheit (inkl. Grade von Sehbehinderung), Amputationen, eingeschränkte Mobilität (bei bestehender Hilfsmittelnotwendigkeit) sowie geistige Behinderungen. Menschen mit weiteren Einschränkungen (z.B. mit neurologischen Erkrankungen, kleinwüchsige oder gehörlose Spieler:innen) wurden bei der Neuregelung ebenfalls in den Blick genommen. Allerdings heißt es hierzu im allgemeinen Regelteil: „Diese zusätzlichen Arten von Behinderungen werden von Regel 25 nicht erfasst, da bisher kein Bedarf für eine Änderung der Golfregeln für diese Spieler festgestellt wurde.“
Blinden bzw. sehbeeinträchtigten Golfer:innen wird unter anderem gestattet, sich neben einem Caddie von einer weitere Hilfsperson beim Ausrichten sowie der Aufnahme, dem Droppen und dem (Zurück)Legen des Balles unterstützen zu lassen. Zudem ist das Berühren des Bunkersandes mit dem Schläger nicht mehr in allen Fällen strafbar.
Ein wichtiger Schritt für gelebte Inklusion auf dem Golfplatz
Spieler:innen mit einer Amputation oder einer Gliedmaßenbeeinträchtigung wird gestattet, mit einer Prothese zu spielen sowie den Ball zu spielen, während der Schläger verankert ist. Für das Droppen und Zurücklegen des Balles darf eine Hilfsperson unterstützen.
Golfer:innen, die auf Mobilitätshilfen (z.B. einen Rollstuhl) angewiesen sind, dürfen diese im Spiel benutzen. Zudem ist ihnen ebenfalls erlaubt, Unterstützung durch eine weitere Hilfsperson neben dem Caddie zu erhalten, beispielsweise beim Platzieren des Balles sowie bei der Einnahme des Standes oder der Bedienung der Mobilitätshilfe.
Schließlich sehen die neuen Regeln vor, dass Spieler:innen mit einer geistigen Behinderung ihren individuellen Bedarfen entsprechend von einer zusätzlichen Person neben dem Caddie betreut und unterstützt werden können. Diese Person kann beratend tätig sein und den betreuten Spieler:innen helfen, sich gemäß den geltenden Regeln richtig zu verhalten.
Auch wenn die Neufassung des Regelwerks mit der Schaffung der 25. Regel gewisse Behinderungsarten auslässt, ist dies dennoch ein wichtiger Schritt für eine gelebte Inklusion und ein harmonisches Miteinander auf dem Golfplatz.
500 Pässe im Jahr 2022 genehmigt
Tony Bennet blickt im Austausch mit 123golfsport voller Stolz auf die Entwicklung der letzten Jahre zurück: „G4D ist in den letzten acht Jahren exponentiell gewachsen und es gibt heute mehr Spieler mit kompetitiven Pässen als je zuvor. Allein im vergangenen Jahr hat die EDGA mehr als 500 Pässe genehmigt, und der Trend setzt sich auch in den ersten Wochen des Jahres 2023 fort. Die G4D Tour, eine Zusammenarbeit zwischen der DP World Tour und EDGA, hat großes Interesse geweckt, so dass wir erwarten können, dass noch mehr Golfer mit Behinderung Pässe beantragen werden.“
Durch die neuen Bestimmungen erwartet der EDGA Präsident auch eine erhöhte Akzeptanz von Golfer:innen mit Einschränkungen innerhalb der Clubs: „Regel 25 erleichtert es Golfern mit Behinderungen, die Regeln in ihren eigenen Clubs und bei Veranstaltungen, die allen Golfern offen stehen, anzuwenden, ohne ihre Anwendung zu verlangen.“
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Weitere Texte von Frank Biller lest ihr auch auf seinem persönlichen Blog http://www.derfreizeitgolfer.de/